Handels

Äquivalenzprinzip und Studiengebühren: Ein paar Überlegungen

von Prof. Dr. Oliver Letzgus
15.09.2025

Staatliche Abgaben basieren auf zwei unterschiedlichen Grundprinzipien: Dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Äquivalenzprinzip. Ersteres besagt in aller Kürze, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Fähigkeit zur Finanzierung staatlicher Aufgaben herangezogen werden soll. Wer ein hohes Einkommen (oder Vermögen) erzielt, soll stärker belastet werden als Menschen mit niedrigem Einkommen (oder Vermögen). Bestes Beispiel hierfür ist die progressiv gestaltete Einkommensteuer. Dabei gibt es keinen Zusammenhang zwischen staatlichen Einnahmen und Ausgaben: Alle Einnahmen fließen in einen großen Topf, aus dem die Ausgaben bestritten werden. Wer viel in den Topf einzahlt, hat aber keinen Anspruch auf höhere staatliche Leistungen als diejenigen, die nichts oder wenig beigetragen haben.

Anders beim Äquivalenzprinzip. Hier gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung (z.B. Freibadbesuch) und der Pflicht, dafür zu bezahlen (hier: Eintrittsgebühr). Damit ähnelt das Äquivalenzprinzip den Verhältnissen am Markt, bei denen ebenfalls Leistung und Gegenleistung in einer direkten Beziehung stehen.

Das Äquivalenzprinzip ist transparenter und vielfach gerechter. Aus ökonomischer Sicht sollte es deshalb dort angewandt werden, wo es möglich ist (bei unteilbaren staatlichen Leistungen wie innerer und äußerer Sicherheit geht es natürlich nicht, da der Nutzen des einzelnen nicht annähernd kalkuliert werden kann). Es gibt aber Felder, auf denen das Äquivalenzprinzip relativ problemlos zum Einsatz kommen könnte. Nehmen wir die Finanzierung von Autobahnen. Es wäre heute technisch kein Problem, die auf Autobahnen gefahrenen Kilometer von PKWs zu erfassen und mit einer Maut zu belegen, wie es im LKW-Verkehr schon seit längerem praktiziert wird. Damit könnten Steuern wie die Mineralöl- oder KfZ-Steuer verringert oder abgeschafft werden. Speziell bei der KfZ-Steuer gibt es keinerlei Bezug zwischen Höhe der Steuer und gefahrenen Kilometern.

Kommen wir aber mit der Hochschulbildung zu einem anderen Gebiet, auf dem das Äquivalenzprinzip anwendbar wäre, aber inzwischen fast komplett außer Kraft gesetzt wurde. In Deutschland studieren laut Statistischem Bundesamt rund 3 Mio. Menschen an öffentlichen Hochschulen – von wenigen Ausnahmen abgesehen unentgeltlich. Zum Vergleich: Für unter Dreijährige liegen die Kita-Gebühren nach Angaben von Statista im Durchschnitt bei knapp 250 Euro pro Monat, bei über Dreijährigen müssen die Eltern durchschnittlich immer noch rund 100 Euro berappen. Unterstellen wir der Einfachheit halber 200 Euro für die Unterbringung in einer Kindertagesstätte und nehmen denselben Betrag als Grundlage für eine einheitliche monatliche Studiengebühr. Dem Staat würden in diesem Fall über 7 Mrd. Euro zufließen!

Und es wäre nicht einmal ungerecht! Heute bezahlt die Lidl-Verkäuferin mit ihren Steuern das Studium der zukünftig gut bezahlten Jungmanager. Und dass soll gerecht sein? Um es klar zu formulieren: Der Nutzen des Studiums ist größtenteils privater Natur, schlägt er sich doch in einem höheren Lebenseinkommen (natürlich immer im Durchschnitt) nieder. Warum soll die Allgemeinheit mit ihren Steuern die künftigen Gutverdiener alimentieren?

An dieser Stelle kommt immer das Totschlagargument, dass dann Kinder aus ärmeren Familien nicht studieren könnten. Das ist aber einzig eine Frage der richtigen Ausgestaltung. Man könnte statt eines Pauschalbetrags die Studiengebühren nachgelagert als Prozentsatz vom Einkommen erheben: Wer später ein höheres Einkommen erzielt, der profitiert monetär stärker von seinem Studium und zahlt folglich auch absolut höhere Studiengebühren. Um es auf den Punkt zu bringen: Wer nach seinem Theologie-Studium für Gotteslohn als Missionar arbeitet, bezahlt in diesem Fall letztlich keine Studiengebühren, während der zukünftige Investmentbanker oder IT-Fachmann stärker zu Kasse gebeten wird.

Und warum sollen Studierende aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland gebührenfrei studieren, wenn fast überall im Ausland Studiengebühren erhoben werden? Dies wäre dann gerechtfertigt, wenn damit der Fachkräftemangel entscheidend gelindert würde. Allerdings liegt die so genannte Bleibequote laut OECD nur bei etwa 45 Prozent. Mit anderen Worten, 55 Prozent der ausländischen Studierenden nehmen das Studium in Deutschland gebührenfrei in Anspruch, verlassen aber im Anschluss wieder das Land.

Der Kreativität bei der Ausgestaltung sind keine Grenzen gesetzt. Die bislang mangelnde Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten, könnte dadurch verringert werden, dass die Bundeswehr die Studiengebühren von den Männern und Frauen übernimmt, die zuvor Dienst an der Waffe geleistet haben. Studiengebühren könnten auch nach Studienort oder -fach differenziert werden. Oder noch besser: nach Noten. Das ginge einem Hochschullehrer das Herz auf.

Aus meiner Sicht haben Studiengebühren gegenüber der derzeitigen Hochschulfinanzierung viele Vorteile: Sie sind gerechter und effizienter (ein schneller Studienabschluss spart schließlich Gebühren). Man sollte zumindest darüber nachdenken, auch wenn ich mir damit unter den Studierenden keine Freunde mache.

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