Handels

Skimpflation und Shrinkflation

von Prof. Dr. Stephan Rüschen
25.09.2023

Die Preiswürdigkeit eines Produktes ergibt sich aus dem Verhältnis von Preis und Leistung. Somit besitzen Hersteller und Händler zwei Stellhebel die Preiswürdigkeit eines Produktes zu beeinflussen.

Die Verbraucherzentrale hat als eine Konsequenz der Inflation in 2022 und 2023 zwei Strategien identifiziert, die zunehmend eingesetzt werden, um die Preissteigerung für den Kunden geringer aussehen zu lassen:


Shrinkflation: Die Verpackungsgrößen werden reduziert, aber der Preis und die Qualität des Produktes bleibt grundsätzlich identisch. Durch die Reduzierung des Verpackungsinhaltes wird jedoch die Preiswürdigkeit des Produktes verschlechtert, da der Kunde weniger Leistung für sein Geld bekommt, z.B. (Quelle: Verbraucherzentrale, 2023)

  • Rama von 500g auf 400g
  • Jacobs Suchard von 500g auf 400g
  • Häagen Dazs von 500ml auf 460ml

Weitere Beispiele unter https://www.test.de/Shrinkflation-So-laeuft-die-versteckte-Preiserhoehung-6031412-0/ Die Verbraucherzentrale hat in 2023 bereits 75 Produkte identifiziert, die dem Phänomen der Shrinkflation zuzuordnen sind.


Skimpflation: Bei dieser Strategie werden die Inhaltsstoffe geändert, in dem weniger oder minderwertigere Inhaltsstoffe verwendet werden. Das englische Wort ‚skimp‘ bedeutet ‚knausern‘ oder auch ‚geizig sein‘, z. B. (Quelle Verbraucherzentrale, 2023):

  • Arla Kaergarden -> weniger Rapsöl und Butter
  • Nestle Cini Minis -> Palmöl statt Sonnenblumenöl

Weitere Beispiele unter https://www.vzhh.de/themen/lebensmittel-ernaehrung/einkaufsfalle-supermarkt/skimpflation-lebensmittel-von-schlechterer-qualitaet Die Verbraucherzentrale geht jedoch davon aus, dass Skimpflation deutlich seltener vorkommt als Shrinkflation. Eine empirisch valide Grundlage liegt jedoch für beide Phänomene nicht vor.

Verbraucherschutzministerin Lemke will nun solche ‚Mogelpackungen‘ gesetzlich verbieten, dass Verpackungen bei gleichem Inhalt vergrößert werden dürfen und dass der Inhalt bei gleichbleibender Qualität verringert werden darf. -> https://www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/shrinkflation-bundesregierung-will-gegen-mogelpackungen-im-supermarkt-vorgehen-173467

Brauchen wir dafür wirklich noch eine gesetzliche Regelung? Nein. Denn es handelt sich bei Shrinkflation und Skimpflation offensichtlich nicht um ‚Massenphänomene‘, daher ist eine solche gesetzliche Regelung der Schublade ‚Überregulierung‘ zuzuordnen. Politischer Aktionismus, mehr nicht.

In Frankreich gibt es tatsächlich ein solches Gesetz bereits und wird im Oktober 2023 in Kraft treten. Dann werden die Hersteller verpflichtet, Ihre Produkte zu kennzeichnen, wenn sich bei gleicher Packung der Inhalt verringert hat. Die französische Supermarktkette Carrefour will bereits seit 11.9.2023 – quasi als Vorgriff auf das Gesetz – solche Produkte für die Kunden kennzeichnen. -> https://www.zeit.de/wirtschaft/2023-09/lebensmittelpreise-supermarkt-shrinkflation-warnung-frankreich


Bild Quelle: Verbraucherzentrale (2023)

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