Hanno Bender von der Lebensmittel Zeitung beschreibt sehr treffend am Beispiel von Tante-M / SmartStores in Baden-Württemberg in der LZ v. 4.8.2023 die unklare rechtliche Situation bzgl. der Sonn- und Feiertagsöffnung von unbemannten Smart Stores 24/7.
Ich bin kein Jurist, aber es scheinen 2 Gesetze relevant zu sein:
1. Das Ladenöffnungsgesetz -> Ländersache und somit keine einheitlichen Regelungen (Föderalismus)
2. Sonn- und Feiertagsgesetz -> Bundesgesetz
Nächste Komplexität: Die Gesetze werden vor Ort von den Behörden unterschiedlich ausgelegt. Somit ist für die Unternehmer unberechenbar, ob sie eine Sonntagsgenehmigung erhalten. Die Sonntagsöffnung ist aber wirtschaftlich notwendig. Ohne Sonntag kein TEO, kein Tante M, keine Rewe Nahkauf Box, kein Tante Enso, etc.
…und die Sonntagsöffnung für den Noteinkauf wird von den Kunden im ländlichen Raum gewünscht, geschätzt und genutzt.
Und noch eine Komplexität: Die eine Seite der Medaille ist wie Behörden vor Ort entscheiden, die andere Seite der Medaille ist wie Gerichte auf Basis von diesen Gesetzen entscheiden…wenn es einen Kläger gibt.
…und dann mischen noch diverse Stakeholder wie Kirchen und Gewerkschaften mit und bringen sich gegenüber der Politik in Stellung (Beispiel Baden-Württemberg).
Es bedarf einer rechtlichen Präzisierung durch den Gesetzgeber (in allen Bundesländern), damit Unternehmer eine Rechtssicherheit haben…und zwar dringend.
Es wird sich zeigen, ob wir als Gesellschaft an der Vergangenheit festhalten oder neue technologische Entwicklungen in Einklang mit dem bringen, was die Bevölkerung will und braucht. Gesetze dienen dem Volk und nicht umgekehrt…aber ich bin ja kein Jurist.
Eine Übersicht über unseren Blog finden Sie hier: https://handel-dhbw.de/blog/