Smart Stores 24/7 von Teo, Tante M und Tante Enso (sowie weitere Smart Stores 24/7) haben auch sonntags geöffnet. Diese Sonntagsöffnung ist auf der einen Seite von den Kund:innen gewünscht, zum anderen aber auch wirtschaftlich notwendig. Solche Formate realisieren an einem Sonntag ca. das 2-3 fache eines normalen Verkaufstages (Mo-Sa). Ohne eine Sonntagsöffnung würden solche Formate den Betrieb vollständig einstellen müssen. Die ländliche Nahversorgung mit Lebensmitteln würde ca. 5 Jahre nach der Eröffnung des 1. Tante M wieder auf die ursprüngliche, unzureichende Situation zurückfallen.
Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2023 entschieden, dass auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen, die Teo-Märkte in Hessen sonntags nicht geöffnet sein dürfen. Warum?
Die Grundlage einer potenziellen Sonntagsöffnung einer Verkaufsstelle sind das Ladenschlussgesetz und das Sonn- und Feiertagsgesetz.
Das Ladenschlussgesetz ist seit 2006 ‚Ländersache‘. Als Konsequenz existieren 16 durchaus unterschiedliche Ladenöffnungsgesetze. Grundsätzlich ist das Thema Sonntagsöffnung von Smart Stores 24/7 – oder wie die Politik diese nennt: Digitale Kleinstsupermärkte – in allen Bundeländern in der Diskussion. Dies bezieht sich auch auf diejenigen Bundesländer, die z. Zt. keine Reformabsicht auf die Anfrage der LZ geäußert haben.
Es ist festzustellen, dass in keinem Bundesland eine generelle Sonntagsöffnung von unbemannten Smart Store 24/7 möglich ist. Alle Betreiber öffnen z. Zt. sonntags auf Basis von Duldung bzw. auf eigenes Risiko. Das bedeutet, dass die Gesetze angepasst werden müssen. In Hessen wird die dortige Regierung eine Novellierung des Ladenöffnungsgesetztes in den hessischen Landtag einbringen, auf Basis derer die Sonntagsöffnung möglich sein soll.
Kirchen und Gewerkschaften (= Sonntagsallianz) sind gegen diese Gesetzesänderung und wollen auch dagegen klagen, wenn diese verabschiedet werden sollte. Warum?
Die besondere Bedeutung des Sonntags bezieht sich auf die Arbeitsruhe und die seelische Erhebung.
Die Arbeitsruhe wird bei solchen Formaten eingehalten, da sonntags nicht gearbeitet wird. Es wird auch keine Ware verräumt. Trotzdem positioniert sich die Gewerkschaft verdi aktiv gegen eine ‚unbemannte‘ Sonntagsöffnung. Man kann davon ausgehen, dass verdi befürchtet, dass es zu einer generellen Diskussion um die Sonntagsöffnung kommen könnte und will dies vermutlich bereits in der ‚Entstehung‘ verhindern. Eine solche Motivation ist durchaus verstehbar und legitim, wird aber der Sache nicht gerecht.
Die Klagegrundlage für die Sonntagsallianz ist jedoch die im Sonn- und Feiertagsgesetz festgeschriebene seelische Erhebung am Sonntag. Diese darf nicht gestört werden. Die Sonntagsallianz sieht diese seelische Erhebung jedoch durch unbemannte Smart Stores 24/7 gestört und wird die Klage gegen die Gesetzesänderung darauf basieren. Liest man die Urteilsbegründung v. 7.1.2024 könnte die Sonntagsallianz tatsächlich Recht bekommen. Da das Sonn- und Feiertagsgsetz Verfassungsrang hat, steht es über dem Ladenöffnungsgesetz.
Was ist zu tun? Wir müssen uns fragen, ob die ursprüngliche Intention des Sonntags, wie dieser bei Formulierung des Sonn- und Feiertagsgesetzes vor 75 Jahren gesehen wurde, heute noch Bestand hat. Sieht unsere Lebenswirklichkeit nicht anders aus? Am Sonntag finden eine Vielzahl von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen statt, für die Menschen arbeiten müssen. Findet in einer Arbeitsgesellschaft mit sehr flexiblen Arbeitszeiten, seelische Erhebung nicht auch an anderen Tagen statt und nicht nur am Sonntag? Was ist seelische Erhebung für jeden Einzelnen von uns heute?
Und ein 100qm Markt stört eine seelische Erhebung? Im Ernst?
Der Gesetzentwurf der hessischen Regierung sieht sogar eine Förderung der seelischen Erhebung durch unbemannte Smart Stores 24/7.
Im Juni könnte der hessische Landtag das novellierte Gesetz verabschieden. Dann sollte die Klage der Sonntagsallianz folgen. Es ist ein spannender Krimi in Hessen, der wegweisend für alle anderen Bundesländer sein wird. Daher hat diese Geschichte eine bundesweite Bedeutung und niemand kann voraussehen, wie diese Geschichte enden wird.
Quellen und weitere Links zu dem Thema:
Titelbild: Norman Zellner
Zukunft der Teo-Märkte: Das sagt der Tegut-Chef zum Streitthema Sonntagsöffnung, in Fuldaer Zeitung v. 26.05.2024: https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/markt-sonntagsoeffnung-migros-tegut-geschaeftsfuehrer-thomas-gutberlet-interview-teo-93088887.html
Sonntagsöffnung von Teo-Märkten: Allianz aus Kirchen und Gewerkschaften bereitet Klage vor, in Fuldaer Zeitung v. 22.05.2024: https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/bereitet-klage-vor-sonntagsoeffnung-von-teo-allianz-93072951.html
Teo soll sonntags wieder öffnen dürfen – Initiative von CDU, SPD und FDP, in Fuldaer Zeitung v. 10.05.2024: https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/politik-will-sonntagsoeffnung-fuer-mini-supermaerkte-wie-tegut-teo-93061918.html
Mehrere Bundesländer prüfen Sonntagsöffnung, in www.lz-net.de v. 10.05.2024: https://www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/smartstores-mehrere-bundeslaender-pruefen-sonntagsoeffnung-177655
Bayern wagt sich ans Ladenschlussgesetz, in www.lz-net.de v. 18.04.2024: https://www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/smartstores-bayern-wagt-sich-ans-ladenschlussgesetz-177296
Gericht entscheidet: Tegut-Teo-Märkte an Sonn- und Feiertagen geschlossen, in Fuldaer Zeitung v. 7.1.2024: https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/geschlossen-gericht-urteil-fulda-tegut-teo-maerkte-an-sonn-und-feiertagen-92760065.html
Prof. Dr. Stephan Rüschen, Professor für Lebensmittelhandel und Studiengangsleiter Food -Handel an der DHBW Heilbronn