Handels

Soziale Marktwirtschaft braucht unabhängige Institutionen: Schuldenbremse, Klimaschutz und das Verfassungsgericht

von Prof. Dr. Oliver Letzgus
04.12.2023

Titelbild Quelle: https://taz.de/Richterwahl-am-Bundesverfassungsgericht/!5683849/, 04.12.2023


In Demokratien richtet sich das Handeln der Regierungsmitglieder nicht zuletzt danach, bei der nächsten Wahl wiedergewählt zu werden. Mit dem Besetzen von Regierungsämtern sind Macht, Prestige und Einkommen verbunden. Um die Wiederwahl zu sichern, neigen Politiker systematisch dazu, aus Sicht der Wähler unbequeme Entscheidungen zu vermeiden (z.B. Ausgabenkürzungen, Steuererhöhungen, usw.). Da Wahlperioden zeitlich begrenzt sind (der Deutsche Bundestag wird regulär alle vier Jahre neu gewählt), ist Regierungshandeln häufig an relativ kurzfristigen Zielen orientiert, während langfristige Ziele eher in den Hintergrund treten. Organisierte Interessengruppen, deren Anliegen nicht zwangsläufig mit denen der gesellschaftlichen Mehrheit übereinstimmen, sind bestrebt, politische Entscheidungen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Durch diese Schwächen des politischen Prozesses kommt es regelmäßig zu steigenden Staatsausgaben, hoher Staatsverschuldung, Inflation und übermäßiger Regulierung. Im Sinne der Bürger bedarf es deshalb starker und unabhängiger Institutionen, die den diskretionären Handlungsspielraum der Politik beschränken.

Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft fußt auch auf dieser Idee. Eine unabhängige Notenbank (früher die Deutsche Bundesbank, heute die EZB) soll die Inflationsgefahr bändigen. Kartellbehörden sollen eine Machtzusammenballung auf Unternehmensebene und missbräuchliches Ausnutzen von Marktmacht verhindern. Und eine unabhängige Justiz soll darüber wachen, dass die Politik die im Grundgesetz festgelegten Regeln auch einhält.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 von diesem Recht Gebrauch gemacht. Es hat festgestellt, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 nicht grundgesetzkonform ist. Im Kern geht es darum, dass Kreditermächtigungen, die während der Coronapandemie beschlossen wurden, in späteren Jahren in Anspruch genommen werden. Dies widerspricht grundlegenden Prinzipien des Haushaltsrechts („Jährlichkeit“, „Jährigkeit“, „Vorherigkeit“) und stellt nach Meinung des Gerichts eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse dar. Damit fehlen der Bundesregierung auf Sicht von vier Jahren 60 Mrd. Euro, die dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt wurden. Darüber hinaus ist von dem Gerichtsurteil auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung betroffen.

Damit ist jetzt genau der Fall eingetreten, den die Politik – im eigennützigen Interesse – unbedingt vermeiden will: Es müssen ab 2024 harte haushalspolitische Entscheidungen getroffen werden. Um die Schuldenbremse einzuhalten, müssen die öffentlichen Einnahmen erhöht oder/und die staatlichen Ausgaben gekürzt werden. Auf abstrakter Ebene findet man damit vielleicht noch die Zustimmung der Bevölkerung. Sobald es aber konkret wird, dürfte der Widerstand der betroffenen Bevölkerungsgruppen oder Lobbyverbände massiv werden. Die Wiederwahlchancen der amtierenden Regierung dürften sinken. Daher rührt auch das Interesse zumindest von Teilen der Regierung, die Schuldenbremse weiter auszusetzen oder gleich ganz abzuschaffen.

Die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz erschwert jedoch eine Reform oder Abschaffung, da hierfür eine Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag notwendig ist. Und das mit gutem Grund. Mit dieser Regel sollen die Bürger vor einem übermäßigen Anstieg der öffentlichen Verschuldung geschützt werden. Betroffen hiervon wären in erster Linie zukünftige Generationen, denen die Finanzierungslast aufgebürdet wird. Jeder Euro, der zukünftig für Zins und Tilgung aufgewendet werden muss, steht nicht für andere staatliche Zwecke zur Verfügung. Künftige Generationen würden also gar nicht gefragt werden, ob sie mit gekürzten Sozialleistungen und staatlichen Investitionen einverstanden sind. Diese würden einfach von der gegenwärtigen Generation verfügt werden. Um es auf den Punkt zu bringen: Weil Politiker unter Wiederwahlgesichtspunkten nicht zu Leistungskürzungen/Steuererhöhungen in der Gegenwart bereit sind, werden diese via Staatsverschuldung einfach in die Zukunft verlagert. Der Widerstand von heute Minderjährigen oder noch nicht Geborenen dürfte nämlich gering ausfallen. Einem solchen Verhalten soll die Schuldenbremse Einhalt gebieten.

Eine nachhaltige Finanzpolitik hat damit viel gemein mit einer nachhaltigen Klimapolitik. Und auch hier hatte das Bundesverfassungsgericht 2021 ein wegweisendes Urteil gefällt. Es erklärte damals eine Reihe von Bestimmungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes für unvereinbar mit den Grundrechten. Insbesondere wurde moniert, dass die im Gesetz festgelegten Emissionsminderungspläne einseitig zu Lasten der jüngeren Generation gingen und damit deren Freiheitsrechte unzulässig einschränkten. Eine Begründung, die eins zu eins auf die Schuldenbremse übertragbar wäre.

Für die Politik resultiert daraus die riesige Herausforderung, eine wirksame Klimaschutzpolitik zu betreiben bei gleichzeitig soliden Staatsfinanzen. Beides sind wir zukünftigen Generationen schuldig. Damit das geschieht, bedarf es mit dem Bundesverfassungsgericht eines starken unparteiischen Wächters.

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